Urteil im Billerbecker „Fahnendiebstahl-Prozess“ gesprochen / Freibier und Grillfleisch als Strafe
Billerbeck. Das Urteil im Billerbecker „Fahnendiebstahl-Prozess“ wurde gesprochen. Um Nachahmer abzuschrecken, ließ das „Landgericht Baumberg“ keine Milde zu und verhängte das größtmögliche Strafmaß. Drei Billerbecker BVB-Fans und eine Billerbecker HSV-Fan-Frau müssen nun für ihre gemeinschaftlich verübte Tat im Mai diesen Jahres büßen. Damals tauschten sie die auf dem Dach von Ewald Bergmann wehende Schalke-Fahne gegen eine BVB-Fahne aus (wir berichteten).
„Die Gerechtigkeit hat gesiegt“, freut sich Ewald Bergmann über das „Urteil“, das von einem Bekannten gesprochen wurde, der auch im tatsächlichen Leben als Richter arbeitet. Den angeklagten BVB-Fans Jochen Gerling, Andreas und Matthias Pölling sowie HSV-Fan-Frau Milena Bergmannn legte das „Gericht“ Banden-Diebstahl in einem besonders schweren Fall, Verunglimpfung eines Fußball-Clubs und seiner Symbole, verfassungsfeindliche Sabotage eines Fahnenmastes und friedensgefährdenden Landesverrat zur Last. Die vier Angeklagten wurden vom „Gericht“ verpflichtet, dem Geschädigten die erbeutete Schalke-Fahne gereinigt und in gutem Zustand zurückzugeben. Das erledigten die Angeklagten am letzten Donnerstag. Zudem wurde Jochen Gerling dazu verurteilt ein 30-Liter Fass Freibier zu spenden, während Andreas und Matthias Pölling fünf Kilogramm Grillfleisch beisteuern müssen. Milena Bergmann wurde verpflichtet für ein opulentes Salatbüffet zu sorgen. Zeit und Ort der Verkostung kann Ewald Bergmann bestimmen.
Als Beweismittel dienten dem „Gericht“ die Einlassungen der vier Angeklagten, die Zeugenaussagen von Ewald Bergmann sowie den Nachbarn Willi Eschhaus, Ursula Pavliczek, Heinz Knoes und Adolf Große-Daldrup. Gegenstände des richterlichen Augenscheins waren Lichtbilder im StadtAnzeiger vom 22. Juni 2011, Fotos und Film von der Tat sowie der schwarz-gelbe „Zeckenlappen“
Nach der Beweisaufnahme sah es das Gericht als erwiesen an, dass sich die „Angeklagten“ im Mai „aufgrund eines vorher von sämtlichen Angeklagten gemeinsam gefassten Tatplans zum 2rad Center Bergmann in die Holthauser Straße begaben. Dort verschafften sie sich aufgrund einer mittäterschaftlichen Handlung der Angeklagten Milena Bergmann (Zurverfügungstellung einer Leiter) Zugang zum Dach des Betriebsgeländes und zu dem dort aufgestellten Fahnenmast, an dem der treue und langjährige Schalke-Fan, der Geschädigte Ewald Bergmann, für alle Bürger gut sichtbar die königsblaue Fahne des Fußball-Erstligisten FC Schalke 04 befestigt hatte.
Die vier Angeklagten nutzten den Umstand, dass der Geschädigte zu dieser Zeit ortsabwesend im Urlaub weilte, schamlos aus und entfernten die Fahne des Fußball-Erstligisten FC Schalke 04, um sich diese rechtswidrig anzueignen. Noch am Tatort beschädigten sie die Fahne und verübten beschimpfenden Unfug daran, indem sie mit den Füßen wild auf die Fahne eintraten und sich sodann - symbolisch - jeweils mit der Fahne den Allerwertesten abwischten. Im Anschluss daran zückte einer der vier Angeklagten die aus niedrigen Beweggründen mitgeführte schwarz-gelbe Fahne des Fußball-Erstligisten BVB Borussia Dortmund 09 und befestigte diese öffentlich sichtbar an dem Fahnenmast des Geschädigten Ewald Bergmann.“ Jens Ochsenfarth
Kommentare
ein schöner Beitrag.
Liebe Grüße
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