Der Kreis Coesfeld hat die Anweisung Syrer bis auf weiteres nicht abzuschieben. Foto: Dieter Schütz/pixelio.deKreis Coesfeld wurde vom NRW-Innenministerium über Abschiebestopp informiert


Kreis. Der arabische Frühling begann Ende 2010 in Tunesien und dauert in einigen Ländern bis heute an. In Syrien und Libyen sind die Aufstände besonders heftig. Auch in Ägypten herrscht noch immer keine Sicherheit.

 

 


Was passiert mit Asylbewerben aus den betroffenen Ländern, die sich im Kreis Coesfeld aufhalten? „Aus Libyen und dem Jemen hält sich hier niemand auf. Es gibt jemanden aus Ägypten, für den ein Asylverfahren läuft. Wir haben auch Asylbewerber aus Syrien bei uns, für die entweder ein Asylverfahren läuft oder die geduldet werden“, wie Kreis-Sprecher Christoph Hüsing auf Nachfrage mitteilt. Momentan ständen aber keine Abschiebungen in diese Länder an.


Es gibt außerdem eine Empfehlung des Bundesinnenministeriums an die Landesregierungen, Syrer nicht abzuschieben. „Allerdings muss sich kein Bundesland an diese halten“, so Philipp Spauschus, Sprecher vom Bundesinnenministerium. Nordrhein-Westfalen (NRW) kommt der Empfehlung nach.


In einem Schreiben an die Mitglieder des NRW-Innenausschusses heißt es dazu: „Es ist sichergestellt, dass bis auf Weiteres von Nordrhein-Westfalen aus keine Abschiebungen hier lebender Ausländer nach Syrien erfolgen.“ „Im Mai wurden die Ausländerbehörden von uns informiert“, so Birgit Axler, Pressesprecherin vom NRW-Innenministerium.


Für Libyen und Ägypten gibt es vom Bund keine Empfehlungen, Abschiebungen auszusetzen. Trotzdem werden deren Bürger nicht zwangsläufig abgeschoben. Alle Asylbewerber haben durch die Stellung von Asyl- und Asylfolgeanträgen die Möglichkeit, individuellen Abschiebungsschutz geltend zu machen. „Nur wer tatsächlich in seinem Herkunftsland politisch verfolgt wird, kann als Asylbewerber anerkannt werden“, so Hüsing. Sascha Kappel

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