Richtung leere Kassen geht es für immer mehr Kommunen. Mit dem Kommunal-Soli sollen reiche Städte arme Städte vor der Pleite retten. Foto: Rainer Sturm/pixelio.de Landesregierung plant Kommunal-Soli/Abstimmung über Gesetz im Dezember


Kreis. Den Kommunen geht es schlecht, das ist bekannt. Die rot-grüne Landesregierung will mit dem „Stärkungspaket Stadtfinanzen“ von der Pleite bedrohte Kommunen helfen. Sie sollen so handlungsfähig bleiben und ihre Haushalte konsolidieren können. Die Verabschiedung des in zwei Stufen gegliederten Gesetz ist für diesen Dezember geplant. „An der ersten Stufe müssen Gemeinden, die massiv überschuldet sind oder bei denen das bis 2013 eintreten kann, teilnehmen“, so Claudia Roth, Pressesprecherin des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW. Diese wurden von der Landesregierung benannt. Aktuell sind es 34 Kommunen, für die bis 2020 jährlich Geld zur Verfügung gestellt werden soll. „In den ersten fünf Jahren sind es 350 Millionen Euro. Ziel ist es, dass diese Kommunen den Haushaltsausgleich in der Zeit hinbekommen. Danach wird der Betrag zurückgefahren.

 


Im Gegenzug müssen die Städte und Gemeinden einen Sparkurs einschlagen. Aus dem Kreis Coesfeld ist keine Kommune verpflichtend dabei, denn verglichen mit anderen in Nordrhein-Westfalen, steht dieser laut Haushaltsstatus des Ministeriums noch gut da. Allerdings schreit wohl kein Bürgermeister bei dieser Nachricht „hurra“, denn rosig sieht es im Kreis nicht aus. So zum Beispiel steckt die Stadt Dülmen in der Haushaltssicherung und musste bereits einen Fahrplan vorlegen, bis wann der Haushalt ausgeglichen ist.


Jedoch soll die zweite Stufe des Pakets auch anderen finanziell schlecht gestellten Kommunen die Chance auf Geld ermöglichen. Das käme als „Kommunal-Soli“ von „reichen“ Städten und Gemeinden. Wer „reich“ oder „arm“ ist, wird durch das Gemeindefinanzierungsgesetz ermittelt, durch das Finanzkraft und Finanzbedarf errechnet werden. Geld erhalten Kommunen, deren Steuereinnahmen den vorhandenen Bedarf an Geld nicht decken. Sind die Beträge gleich oder übersteigen die Steuereinnahmen den Bedarf an Geld, gibt es keine Zuweisungen, da sie als reich (abundant) zählen. Das kann aber auch für Kommunen gelten, die sich im Nothaushalt befinden. Nach den Regeln der Finanzwelt haben sie theoretisch höhere Steuereinnahmen als sie Geld benötigen. In der Realität sind sie aber finanzschwach.


„Nur die echten steuerstarken Kommunen werden in Anspruch genommen. Keiner gerät durch die Hilfe die er gibt in Not“, so Roth. Kommunen, die am zweiten Schritt teilnehmen wollen, müssen bis zum 31. März anhand der Haushaltsdaten 2010 belegen, dass sie bis 2016 überschuldet sind und bei Zulassung die selben Auflagen erfüllen, wie die verpflichtenden Kommunen. Einzureichen sind die Unterlagen bei der Bezirksregierung.


Die Stadt Dülmen wird sich nicht für die zweite Stufe bewerben. In einer Stellungnahme heißt es: „Die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts ist nicht grundsätzlich mit einer Überschuldung im Sinne des Gesetzentwurfes gleichzusetzen. Man spricht von einer bilanziellen Überschuldung und die ist im Gesetzentwurf gemeint, wenn das gesamte Eigenkapital aufgezehrt ist. Dies bedeutet, die Schulden übersteigen insgesamt das vorhandene Vermögen. Auch wenn die Haushaltslage der Stadt Dülmen nach wie vor schwierig ist, ist nicht davon auszugehen, dass innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes eine bilanzielle Überschuldung eintritt. Somit besteht für die Stadt Dülmen gar nicht die Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme am Stärkungspakt Stadtfinanzen.“ Sascha Kappel

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